Preiskartell

Preiskartell - auf die Erzielung von Monopolpreisen gerichtetes Abkommen zwischen kapitalistischen Produzenten einer Ware oder Warengruppe, in der sie sich verpflichten, eine bestimmte Ware zu einheitlichen Preisen zu verkaufen. Einheitliche Begriffs- und Qualitätsbestimmungen werden vorausgesetzt. Die auf dieser Grundlage vom Kartell bestimmten Preise sichern auch den Kartellpartnern mit zurückgebliebener technischer Ausrüstung und hohen Produktionskosten noch eine hohe Profitrate, denjenigen mit moderner Technik und niedrigeren Produktionskosten jedoch beträchtliche Extraprofite. Neben den Produktionskosten wird bei der Festsetzung von Kartellpreisen auch die jeweilige Marktrage berücksichtigt. Bei guter Konjunktur und hoher Nachfrage steigen daher die Kartellpreise gewöhnlich rasch, dagegen versucht das Kartell dem Preisverfall bei rückläufiger Konjunktur entgegenzuwirken. Der Marktmechanismus kann durch Preiskartell nicht vollständig ausgeschaltet werden. In Krisenzeiten verfallen Preiskartell nicht selten infolge des sich verschärfenden Konkurrenzkampfes. Zunächst versucht das Preiskartell jedoch, Außenseiter durch Preiskämpfe auszuschalten. Dabei schlagen Monopolunternehmen der Konsumgüterproduktion den von ihnen belieferten Einzelhändlern feste Abgabepreise vor (Preisbindung der zweiten Hand) von deren Einhaltung sie die Belieferung abhängig machen. Das Preiskartell kontrolliert die Einhaltung.