Preisspaltung

Die Preisspaltung ist nach dem Rabattgesetz verboten. Unter der Preisspaltung wird verstanden, dass ein Kaufmann für ein und dieselbe Leistung unterschiedliche Preise verlangt. Ein solches Phänomen wird bei den Handyanbietern gerne genutzt. Die Preise werden alle gering gehalten, doch durch die diversen Zusätze wird der Preis eigentlich undurchsichtig. Die Preisspaltung ist also nicht auf den ersten Blick erkennbar. Banken nutzen dieses System ebenfalls und setzen einen niedrigen Grundpreis für eine Leistung an. Nun kommen verschiedene kleine Preiszähler dazu, die der Kunde nicht auf Anhieb erkennen kann. Somit ist das Vergleichen von Preisen nicht schwierig, sondern sogar fast unmöglich. Würden die Banken die Gesamtkosten als Blockwert angeben, so könnte jeder direkt sagen, da stimmt was nicht. Doch es wird noch ein weiteres Ziel mit der Preisspaltung verfolgt, die Verhandlungsposition der Banken ist günstiger.