Preisumgehung, Preistreiberei

Preisumgehung - umgangssprachliche Bezeichnung für Umgehungshandlungen auf dem Gebiet der Preise, d. h. rechtswidrige Handlungen (Tun oder Unterlassen) mit dem Ziel, sich oder anderen einen ungerechtfertigten Vorteil, nicht durch unmittelbare Erhöhung der Preise, sondern auf einem Umweg zu verschaffen. Zu den Umgehungshandlungen gehören z. B. die Verschlechterung der Qualität bei gleich bleibendem Preis, die Veränderung der Frachtstellung (Preisstellung) zum Nachteil des Abnehmers oder die Berechnung von Leistungen, die nicht oder nicht im vollen Umfang ausgeführt wurden. Die Preisumgehung stellt einen Preisverstoß dar.

Preistreiberei - das im mögliche Fordern und Gewähren überhöhter Entgelte, speziell für Güter und Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs (Preiswucher), mit dem Ziel der Profitmaximierung.