primäre Kosten

Primäre Kosten, - im Betrieb hinsichtlich ihrer Zusammensetzung nicht weiter zerlegbare Kosten. Aufrechnungen von Kosten und Erträgen eines gleichen Gegenstandes (z. B. von Vertragsstrafen) sind nicht zulässig. Aus diesem Grund werden eigenerzeugte Hilfsleistungen nicht mehr in der Klasse der Kostenarten erfasst, weil sie bereits Zusammensetzungen aus mehreren primäre Kosten sind.