privater Handwerksbetrieb

Privater Handwerksbetrieb, in Betrieb, in dem eine im Verzeichnis der Handwerksberufe enthaltene Tätigkeit ausgeübt wird und dessen Inhaber eine Meisterprüfung abgelegt hat und in die Handwerksrolle oder in die Gewerberolle eingetragen ist. Der privater Handwerksbetrieb vollbringt Leistungen auf der Grundlage manueller Arbeit und mit einer überwiegend einfachen technischen Ausrüstung. Der Inhaber ist meist selbst handwerklich tätig und beschäftigt nicht mehr als 10 fremde Arbeitskräfte. - Die privater Handwerksbetrieb erfüllen verantwortungsvolle Aufgaben auf den für sie typischen Gebieten (Ausführung von Dienst-, Reparatur- und unmittelbaren Versorgungsleistungen) für die Erhöhung des Lebensniveaus der Bevölkerung im Sinne der Hauptaufgabe. Die privater Handwerksbetrieb erfreuen sich hoher gesellschaftlicher Wertschätzung sowie staatlicher Förderung.