Privatversicherung

Eine Privatversicherung für Krankheitsfälle schließt man ab, wenn man nicht in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Die Privatversicherung beinhaltet verschiedene Tarife, die im Vertrag zusammengefasst sind.

Seit 2007 ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Die meisten Arbeitnehmer sind aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses automatisch in einer Gesetzlichen Krankenversicherung. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze hat man die Wahl, ob man sich gesetzlich oder privat versichern will. Einige Berufsgruppen sind unabhängig von ihrem Einkommen ebenfalls nicht automatisch pflichtversichert, sondern können sich entweder freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder sie schließen eine Privatversicherung ab. Zu diesen Berufsgruppen zählen neben den Selbstständigen auch Beamte und Richter. Personen, die keinerlei Einkommen haben, können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied einer Privatversicherung werden.

Die Privatversicherung besteht aus einzelnen Bausteinen, den Tarifen. Je nachdem, für welche Leistungen man sich versichern möchte, wählt man aus dem Angebot der Privatversicherung die passenden Tarife aus und stellt sie zur individuellen Krankenversicherung zusammen. Die Gewährleistung der Grundabsicherung ist allerdings obligatorisch, das bedeutet, dass man auch in der Privatversicherung mindesten in dem Umfang versichert sein muss, wie es die Gesetzlichen Krankenkassen vorgeben. Basistarif nennt man in der Privatversicherung diesen Mindestumfang der Tarife, manchmal wird er auch als Standardtarif bezeichnet. Durch die Wahl zusätzlicher Einzeltarife kann man sich für bessere Zimmerkategorien im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung absichern, für die Inanspruchnahme des Leitenden Arztes und für weiterreichende Behandlungsmethoden.

Eine Absicherung in Höhe des Basistarifes ist in der Privatversicherung Pflicht, alle anderen Tarife unterliegen der Freiwilligkeit auf beiden Seiten. Das Unternehmen kann unter Umständen den Antrag auf Zusatztarife auch ablehnen. Das kann bei Bestehen von Vorerkrankungen der Fall sein, oder bei Beitragsrückständen aus früheren Versicherungszeiten.