Privilegien

Privilegien - bestehende Vor- oder Sonderrechte für bestimmte Klassen, Schichten und Gruppen von Menschen oder Einzelpersonen. Privilegien können dem Gesetz entspringen oder auf bes. Verleihungen beruhen. In der Sklavenhalterordnung und vor allem in der feudalen Gesellschaft waren viele Rechtsverhältnisse auf Privilegien gegründet, die häufig mit dem Grundeigentum verknüpft waren. Adel, Geistlichkeit, Militär und Beamtentum lebten als privilegierte Stände nach Sonderrecht. Zahlreiche Gewerbe sowie Handel konnten nur betrieben werden, wenn entsprechende Privilegien erteilt wurden (Mühlengerechtigkeit, Bergbaugerechtigkeit, Schankberechtigung, Berechtigung für Fernhandel, Marktrecht u. a.). In der bürgerlichen Gesellschaft, in der formell der Grundsatz der Rechtsgleichheit gilt, tritt an die Stelle der Privilegien das Vorrecht des Geldes, doch erhielten sich zugleich noch verschiedene Privilegien, z. B. Adelsprivilegien. Privilegien bestehen auch in Gestalt von Sonderbefugnissen für staatliche und kommunale Einrichtungen oder für Inhaber von Konzessionen.