Produktionsverlagerungsvertrag

Produktionsverlagerungsvertrag - Wirtschaftsvertrag über die Einstellung der Produktion von Erzeugnissen oder Leistungen durch einen Partner (Abgebender) und ihre Übernahme in die Produktion des anderen (Übernehmender). Der Abschluss von Produktionsverlagerungsvertrag bei Produktionsverlagerungen ist Pflicht. Der Produktionsverlagerungsvertrag hat auf der Grundlage staatlicher Entscheidungen zu gewährleisten, dass die mit der Produktionsverlagerung geplanten volkswirtschaftlichen und betrieblichen Effekte erreicht werden und der Bedarf nach Menge, Sortiment, Qualität und zeitlichen Anforderungen mindestens wie bisher gedeckt wird. Dazu koordinieren die Partner die erforderlichen Maßnahmen, die jeder in seinem Bereich durchzuführen hat, und bestimmen die notwendige Unterstützung des Übernehmenden durch den Übergebenden (insbesondere die Vermittlung von Produktionserfahrungen durch Übergabe von Fertigungsunterlagen und Qualifizierungsmaßnahmen). Für solche Vereinbarungen im Produktionsverlagerungsvertrag gelten die Grundsätze für Koordinierungsverträge. Für die Übergabe von materiellen Grund- und Umlaufmitteln an den Übernehmenden gelten die Bestimmungen über Lieferverträge. Der Produktionsverlagerungsvertrag ist nichtig (Nichtigkeit), wenn die für Produktionsverlagerungen erforderlichen staatlichen Entscheidungen nicht vorliegen. Die Bedarfsdeckungspflicht bleibt dann beim bisherigen Produzenten.