Prohibitivpreis, Bremspreis

Prohibitivpreis, Bremspreis - im überhöht festgesetztes Entgelt für eine Ware, das zur Verbrauchseinschränkung führt. I. allg. ist ein Angebotsdefizit Voraussetzung für die Herausbildung des Prohibitivpreises bzw. Bremspreis, der mit relativem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage aufgehoben wird. Bei Vorliegen eines Prohibitivpreis oder Bremspreis lässt sich die Nachfrage auch auf andere, austauschbare Erzeugnisse lenken.