Promptgeschäft

Promptgeschäft - Geschäftsart, die den Verkäufer zur sofortigen Lieferung und den Käufer zur sofortigen Abnahme verpflichtet. Dabei handelt es sich um Großhandelsgeschäfte auf Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die innerhalb einer Frist von wenigen Tagen, die der in der Warenbranche handelsüblichen Bezeichnung sofort oder prompt entspricht, erfüllt werden. Trotz sofortiger Fälligkeit können also der Verkäufer und der Käufer einen mäßigen Zeitraum in Anspruch nehmen, um die Lieferung bzw. ihre Entgegennahme vorzubereiten. Dies gilt selbst in den Fällen, in denen sofort, ab Lager, umgehend, sobald als möglich, promptmöglichst u. ä. Lieferklauseln vereinbart wurden. Auch Waren, die sich beim Abschluss des Kaufvertrages schon auf dem Transport befinden (schwimmende Ware, rollende Ware usw.), ermöglichen Promptgeschäft, wenn vertragsgemäßer Erfüllungsort der Absendungsplatz ist.