Provisionsversprechen

Wird ein Steuerberater zugleich als gewerbsmäßiger Makler tätig, dann sind die einzelnen von ihm abgeschlossenen Maklerverträge nicht aus diesem Grunde nichtig.

Zur Frage der Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, durch das ein Baubetreuer einem Steuerberater Vergütung dafür verspricht, dass der Steuerberater ihm Klienten zuführt.

Ein Vertrag, durch den ein betroffener Anwohner sich verpflichtet, seinen Widerspruch gegen die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilte Genehmigung einer gewerblichen Anlage gegen Zahlung eines Entgelts zurückzunehmen, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch ohne weiteres gegen die guten Sitten.

Wird ein Transportunternehmer als Zwischenhändler in den Güterumschlag zwischen Erzeuger und Großhändler eingeschaltet, ohne dass dafür ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und insoweit eine eigene Handelstätigkeit entfaltet wird, so unterfällt die Beförderung der Güter durch den Transportunternehmer zu Dritten nicht den Vorschriften über den Werkverkehr. Entgegenstehende Abreden sind als Scheintatbestände i. S. des § 5 GüKG nichtig.

Der Vertrag zwischen dem ausländischen Hersteller und dem Einführer von Geräten, die dem Gerätesicherheitsgesetz nicht entsprechen, verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot.

Zur Frage der Anwendbarkeit des § 460 BGB auf einen Gattungskauf.

Kennt der Käufer eines Geräts bei Vertragsschluss die Mängel, die nach seiner Meinung eine Unfallgefahr begründen und die Ware unverkäuflich machen, so steht § 460 BGB Gewährleistungsansprüchen auch dann entgegen, wenn der Käufer nicht erkannt hat, dass wegen dieser Mängel das Inverkehrbringen des Gerätes gesetzlich verboten ist.

Für die Überlassung von Fahrgestellen zum Transport von Containern kann der Auftraggeber dem Transportunternehmer keine Vergütung berechnen. Entgegenstehende Vereinbarungen verstoßen gegen den Tarifzwang des GüKG und sind nichtig.

Zur Unwirksamkeit von Verträgen, die gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verstoßen.

Die Verpflichtungserklärung einer Gemeinde, innerhalb bestimmter Frist einen Bebauungsplan aufzustellen, ist nichtig.

Der Beamte, der eine solche Verpflichtungserklärung abgibt, hat dem Empfänger der Erklärung gegenüber die Amtspflicht, die Zulässigkeit der Verpflichtungserklärung sorgfältig zu prüfen.

Der in § 307 I 2 BGB enthaltene Rechtsgedanke findet auf die Amtshaftung keine Anwendung.

Zur Zulässigkeit einer privatrechtlichen Vereinbarung, mit der eine Gemeinde als Verkäuferin von Bauerwartungsland die künftige Nutzbarkeit der Grundstücke als Bauland gewährleistet.

Abreden in einem Sparvertrag, nach denen der Aussteller jeden Vorleger des Sparbuchs als berechtigt ansehen kann, das ungekündigte Kapital in Empfang zu nehmen, verstoßen gegen das in § 221 KWG enthaltene gesetzliche Verbot, von der Einhaltung der dort bestimmten Kündigungsfristen allgemein abzusehen, und sind nichtig.

Die Legitimationswirkung eines Sparbuchs erstreckt sich nur auf vom Aussteller rechtswirksam versprochene Leistungen. Zu dem Inhalt dieser Leistungen gehören auch die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Kündigungsfristen.

Der Inhaber eines Sparbuchs kann für den Gläubiger des Sparguthabens nur Willenserklärungen abgeben, die zur Empfangnahme der versprochenen Leistung notwendig sind.

Zur Anwendung des § 56 I Nr. 6 GewO bei Tätigwerden des Darlehensgebers in den Geschäftsräumen des Darlehensvermittlers.

Wenn der Empfänger eines Kauffinanzierungsdarlehens sich gegenüber dem Rückzahlungsbegehren auf einen Schadensersatzanspruch beruft, weil der Darlehensgeber vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt und ihn nur dadurch zum Vertragsabschluss veranlasst habe, so muss er sich bei der Schadensbestimmung als Vorteil nicht nur die zwischenzeitliche Nutzung der Kaufsache, sondern auch den Gewinn aus ihrer Weiterveräußerung anrechnen lassen.