Prozess

Prozess - Recht gerichtliches Verfahren, das in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen auf Antrag eines Bürgers oder Betriebes, in Strafsachen auf Anklage des Staatsanwalts eingeleitet und in gesetzlich bestimmter Weise unter Leitung des Gerichts im Zusammenwirken mit den anderen Prozessbeteiligten durchgeführt wird. Der Prozess dient der Durchsetzung Rechts, indem das Gericht nach Aufklärung der für die Entscheidung erheblichen Tatsachen (Beweisaufnahme) die Rechtsnormen zur Lösung eines bestimmten Konfliktes bzw. als Reaktion auf Rechtsverletzungen anwendet. Damit schützt es die Gesellschaftsordnung, die Rechte der Bürger und Betriebe und fördert die Herausbildung Beziehungen zwischen ihnen und dem Staat.