Qualifikation

Qualifikation - 1. Gesamtheit der Arbeitskenntnisse, Arbeitsfertigkeiten, Arbeitsverfahren der geistigen Tätigkeit und Arbeitserfahrungen eines Werktätigen als Voraussetzung für eine qualifizierte gesellschaftliche Tätigkeit. Unter Beachtung der physiologischen und psychologischen Leistungsfähigkeit des Werktätigen bestimmt die Qualifikation das Arbeitsvermögen. Es besteht eine enge Verbindung zwischen der Qualifikation und dem Entwicklungsgrad des Verantwortungsbewusstseins, der Einstellung zur Arbeit sowie der Entwicklung des Bewusstseins der Werktätigen. Es wird zwischen der vorhandenen Qualifikation und der im Arbeitsprozess effektiv genutzten Qualifikation unterschieden. Die ständige Hebung der Qualifikation der Werktätigen ist ein Charakterzug der erweiterten Reproduktion der Arbeitskraft, der Entwicklung des Menschen. Sie wird durch die Erfordernisse der Weiterentwicklung der Wissenschaft, der Technik und der Gesellschaft bedingt. Die Erhöhung der Qualifikation der Werktätigen ist ein wichtiger Faktor zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Arbeitsklassifizierung - 2. Recht Einordnung eines rechtlich geregelten Sachverhalts mit internationalem Element in ein bestimmtes Rechtssystem, um das für Rechtsentscheidungen anwendbare Recht zu ermitteln (Obligationsstatut). Insbesondere geht es um die Klärung, ob das am Ort der Entscheidung geltende Recht oder das Recht zugrunde gelegt wird, auf das das Kollisionsrecht am Gerichtsort verweist.