Qualifikationsnachweis

Qualifikationsnachweis - schriftliche Bestätigung der vorhandenen Qualifikation eines Werktätigen, die er vor einer Prüfungskommission nachgewiesen hat. Der Qualifikationsnachweis kann als Ergebnis einer Ausbildung oder in Ausnahmefällen als Anerkennung (Zuerkennung) einer langjährigen erfolgreichen beruflichen Tätigkeit ausgestellt werden. Ein Qualifikationsnachweis enthält im allgemeinen Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Werktätigen, die Bezeichnung der nachgewiesenen Qualifikation, den Zeitpunkt der Ausstellung des Qualifikationsnachweis, das Prüfungsergebnis, die Unterschrift, die Unterschrift eines Beauftragten der Werkleitung und das Siegel des Betriebes bzw. der Ausbildungsstätte.