Qualitätsabnahme

Qualitätsabnahme - Bestandteil der Abnahme der Leistung des Auftragnehmers (Verkäufers) durch den Auftraggeber (Käufer), soweit sie sich auf die Qualität der Leistung bezieht. Auch die Prüfung der Qualität der Leistung durch den Auftraggeber, die zu der Entscheidung führt, ob er abnimmt oder Mängelansprüche erhebt, wird als Qualitätsabnahme bezeichnet. Die Partner haben eine gemeinsame Qualitätsprüfung durchzuführen, wenn dies gesetzlich (z. B. bei Bau- und Montageleistungen) oder vertraglich festgelegt ist. Dies hat zur vereinbarten Leistungszeit zu erfolgen, wenn kein bes. Termin vorgesehen wurde. Das Ergebnis der gemeinsamen Qualitätsprüfung ist zu protokollieren. Das von den Partnern zu unterzeichnende Protokoll gilt hinsichtlich der Mängel, die in ihm ausgewiesen sind, als Mängelanzeige.