Qualitätsklausel

Qualitätsklausel - Festlegungen über die qualitative Beschaffenheit der Erzeugnisse (Lieferung, Partie, Posten) im Vertrag. Vorwiegend für industrielle Erzeugnisse werden in den Verträgen detaillierte Forderungen aufgenommen, denen in der Regel internationale oder nationale Standards zugrunde liegen. Bei anderen Erzeugnissen (z. B. landwirtschaftlichen Produkten) ergeben sich die Qualitätsfestlegungen, sofern keine Standards vereinbart werden, aus internationalen Usancen. In gewissen Grenzen, die fixiert werden oder üblich sind, ist eine Abweichung statthaft, ohne dass der Käufer die Ware zurückweisen kann. Beim Kauf auf der Grundlage einer Basisqualität darf der Verkäufer auch andere Qualität liefern. Dabei hat er bei Minderqualität eine Vergütung an den Käufer zu zahlen, bei besserer Qualität muss der Käufer eine Vergütung an den Verkäufer zahlen, die der Wertdifferenz entspricht; weitergehende Forderungen können nicht erhoben werden.