Qualitätsvereinbarung

Qualitätsvereinbarung - Vertragsabrede über Gebrauchseigenschaften der Leistung des Auftragnehmers (Verkäufers). Die Qualitätsvereinbarung umfasst je nach Erfordernissen, die auch ohne Vereinbarung Vertragsinhalt sind, je nach Regelung aber ergänzende, konkretisierende und - soweit vorgesehen - auch abweichende Qualitätsvereinbarung zulassen, technische und ökonomische Parameter, den Verwendungszweck, die Formgebung und Handelsverpackung, die Vereinbarung von Mustern und die Verwendung standardisierter Bauteile, gegebenenfalls auch die Qualitätsentwicklung während des Vertragszeitraums. Mit dem vereinbarten Verwendungszweck sind auch die nicht ausdrücklich vereinbarten, für den Verwendungszweck erforderlichen Gebrauchseigenschaften in die Qualitätsvereinbarung einbezogen.