Quittung

Quittung - Beweisurkunde, mit der der Empfang einer Leistung bestätigt wird. Der Gläubiger ist verpflichtet, dem Schuldner auf dessen Verlangen Quittung zu erteilen. Der Überbringer der Quittung gilt als berechtigt, die Geldsumme bzw. die Gegenstände, die in der Quittung bezeichnet sind, in Empfang zu nehmen.