Rahmenversicherungsvertrag

Rahmenversicherungsvertrag - vertragliche Vereinbarung mit der zentralen Leitung eines. Versicherungsnehmers über die Regelung der Pflicht- und freiwilligen Versicherungen der nachgeordneten Organe. Der Rahmenversicherungsvertrag gewährt meistens gegenüber den Einzelverträgen bzw. Regelungen der Pflichtversicherungen bestimmte Vereinfachungen und Vergünstigungen.