Rahmenvertrag

Rahmenvertrag - Wirtschaftsvertrag über gleich bleibende Vertragsbedingungen in sich wiederholenden Vertragsbeziehungen. Der Rahmenvertrag vereinfacht den Abschluss künftiger Verträge, da seine Bedingungen Inhalt aller Verträge sind, die in seinem Anwendungsbereich geschlossen werden. Der Anwendungsbereich ist im Rahmenvertrag abzugrenzen. Rahmenvertrag sind z. B. für die Verkaufsstellenverträge üblich, die fortlaufend zwischen Groß- und Einzelhandel geschlossen werden. Für weitergehende Vereinbarungen (z. B. über Vertragsabschlußtermine oder über ein bestimmtes Warenangebot), gelten die jeweils zutreffenden Bestimmungen über Koordinierungsverträge.