Rechnungserteilung

Rechnungserteilung - schriftliche empfangsbedürftige Aufforderung, einen bestimmten Betrag aus dem angegebenen Grund zu zahlen (z. B. den Preis für die vertragliche Leistung oder Schadenersatz wegen einer Pflichtverletzung). In zwischenbetrieblichen Beziehungen ist die Rechnungserteilung über den Preis und meist auch über andere Beträge Voraussetzung für den Beginn der Zahlungsfrist und die Fälligkeit. Nach dem Vertragsgesetz ist die Preiszahlung nicht vor Erhalt der Rechnung und die Rechnungserteilung fristgerecht (meist innerhalb dreier Werktage) nach der Leistung vorzunehmen, soweit keine Ausnahmeregelung zutrifft (z. B. die Möglichkeit der Rechnungserteilung vor der Leistung bei Abnahmeverzug des Auftraggebers). Nach dem Zivilgesetzbuch hat der Gläubiger dem Schuldner auf Verlangen Rechnung zu erteilen. Der Überbringer einer quittierten Rechnung gilt als berechtigt, den Rechnungsbetrag in Empfang zu nehmen, soweit die Umstände nichts anderes ergeben.