Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung - Prüfung von Eingangsrechnungen über Warenlieferungen u. a. Leistungen (z. B. Bau-, Montage-, Reparatur-, Transportleistungen u. a.) auf der Grundlage von Vertragsabschlüssen, Bestellungen, Warenliefer- oder -eingangsscheinen, Frachtpapieren u. a. Unterlagen (z. B. Probenanalysen), um die Ordnungsmäßigkeit der ausgeführten Lieferungen und Leistungen festzustellen. Die Rechnungsprüfung erstreckt sich daher auf die mengen-, zeit- und wertmäßige Richtigkeit der in den Eingangsrechnungen enthaltenen Angaben im Vergleich zu den tatsächlichen Lieferungen und Leistungen, wobei vor allem die durch die Waren- und Leistungskontrolle festgestellten Qualitätsabweichungen zu berücksichtigen sind. Mit dem Vermerk sachlich und rechnerisch richtig versehene Rechnungen werden zum Fälligkeitstag zur Zahlung angewiesen. Eine ordnungsgemäße Rechnungsführung gehört zur wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Einrichtungen. Aber ebenso unentbehrlich ist die Rechnungsprüfung auch in den Institutionen, die haushaltgebunden finanziert werden und abrechnen.