Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass man Rechte und Pflichten hat. Rechtsfähigkeit heißt auch, dass man als Partei an einem Zivilprozess teilnehmen kann. Eine natürliche Person ist mit der Vollendung ihrer Geburt rechtsfähig, bis zu ihrem Tode. Dennoch gibt es auch Vorschriften, um das noch ungeborene Leben zu schützen.

Bei einer juristischen Person ist das anders. Eine juristische Person ist rechtsfähig seit sie eingetragen worden ist, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie aufgelöst wird. Durch das Eintragen oder das Löschen im Handelsregister werden diese Ereignisse registriert. Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person hat einen geringeren Umfang als die einer natürlichen Person, weil Gebiete wie Familienrecht oder Staatsangehörigkeit nicht angewendet werden. Je nach der Art der juristischen Person und nach der Art des Grundrechts können sich juristische Personen auch auf Grundrechte berufen. Eine juristische Person hat Organe - etwa der Vorstand eines Vereins. Diese Organe bestehen aus natürlichen Personen. Eine juristische Person beteiligt sich durch ihre Organe am rechtlichen Leben. Die juristische Person haftet auch bei schadensersatzpflichtigen Handlungen ihrer Organe bzw. ihrer Vertreter. Es gibt eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag, die bei einer juristischen Person die Organisation bestimmen bzw. wie die Aufgaben oder die Zuständigkeiten verteilt sind.