Rechtsnormen

Mit Rechtsnormen will man soziale Probleme lösen. Meist ist das Problem zunächst bekannt, bevor die passende Rechtsnorm gefunden wird. Die Rechtsanwendung ist geprägt von mühseliger Sucharbeit. Diese ist jedoch unabdingbar.

Zunächst sollte an dieser Stelle jedoch der Aufbau einer Rechtsnorm näher betrachtet werden.

Grundsätzlich regeln Rechtsnormen etwas, wie z.B. eine Pflicht zur Unterhaltsleistung. Neben der Verpflichtung durch eine Rechtsnorm kann auch eine Pflicht durch eine Rechtsnorm ausgeschlossen werden. In einer Rechtsnorm können des Weiteren Rechte festgelegt werden. Auch bezüglich Rechte gilt, dass per Rechtsnorm diese ausgeschlossen werden können.

Der Rechtsfolge geht ein bestimmter Tatbestand voraus. So legt §242 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren fest, wenn der Tatbestand erfüllt wird, eine fremde bewegliche Sache mit der Absicht sich diese rechtswidrig zuzueignen einem Anderen wegzunehmen. Der Eintritt der Rechtsfolge hängt von der Erfüllung von verschiedenen Merkmalen des Tatbestandes ab. Zu den Merkmalen zählt, dass es sich um eine Sache handeln muss, die fremde und bewegliche sein muss. Hierbei handelt es sich um so genannte objektive Merkmale. Daneben gibt es noch subjektive Merkmale, wie in diesem Fall die Absicht.

Beim Strafrecht sind meist Tatbestand und Rechtsfolge in einer Rechtsnorm enthalten, so dass es relativ einfach ist, die Rechtsfolge dem Tatbestand zuzuordnen. Das öffentliche Recht und das Zivilrecht sind an dieser Stelle leider nicht immer so bequem.

Buchpräsentation: Maria hat Recht.

Das Heidelberger Institut Beruf und Arbeit (hiba) möchte mit dem Buch Maria hat Recht jungen Leuten und hier insbesondere Auszubildenden auf verständliche Art Rechtskenntnisse des täglichen Lebens näher bringen.

Im Rahmen von fiktiven Geschichten der Maria Breit wird eine Reihe an bedeutsamen Rechtsbegriffen erläutert. Dabei wird die Lebensgeschichte der Maria in Lebensbereiche gegliedert und unter dem Gesichtspunkt des geltenden Rechtes betrachtet. So wird Maria von dem Zeitpunkt ihrer Geburt in Zeitabschnitten ihres Lebens beobachtet. Es wird dabei immer wieder auf Paragrafen in einzelnen Rechtsgrundlagen sowie auf Kommentare zu einzelnen Gesetzen und auf die entsprechende Fachliteratur verwiesen. Des Weiteren finden sich im Text ausgewählte Urteile, die verdeutlichen sollen, welche interessanten und ausgefallenen Sachverhalte vor Gericht verhandelt werden.