Rechtsordnung

Rechtsordnung - Einheit von Rechtsnormen und Rechtsverhältnissen, wie sie sich historisch herausgebildet hat, real verwirklicht wird und sich weiterentwickelt, i. e. S. Ordnung der gesetzlich geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse, wie sie im Ergebnis der Einhaltung und Befolgung der Rechtsvorschriften entstanden ist und gewährleistet wird. Die Rechtsordnung bringt zum Ausdruck a) die rechtlich geordneten gesellschaftlichen Verhältnisse (objektive Seite der Rechtsordnung); b) den Inhalt der Rechtsvorschriften, der mittels Festlegung und Verwirklichung der Rechtsnormen auf die geregelten gesellschaftlichen Verhältnisse übertragen wurde.