Rechtsquellen

Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind beispielsweise Gemeinden und Universitäten. Sie verfügen über eine gewisse rechtliche Unabhängigkeit. Unser gesamtes Recht beinhaltet das Grundgesetz, die Länderverfassungen und alle Gesetze, Verordnungen sowie Satzungen von Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Unsere ranghöchsten Rechtsquellen sind die Verfassung der BRD und die Verfassungen der Bundesländer. Die Verfassungen regeln vor allem die Organisation des Staates. Außerdem gibt es in den Verfassungen Grundrechte, die dem Bürger gegenüber dem Staat zugewiesen sind. Die Verfassungen genügen allerdings nicht, um das gesellschaftliche Zusammenleben zu regeln oder um einzelne Streitfälle zu entscheiden.

So genannte Rechtsverordnungen sind ebenfalls eine Rechtsquelle. Sie kommen nicht aus der Gesetzgebung, sondern sie werden von der Exekutive erlassen, also von Regierungen, staatlichen Behörden oder von Selbstverwaltungskörperschaften. Das sind Anordnungen bzw. Vorschriften für eine größere Zahl von Menschen. Nur um ein normales Gesetz zu ergänzen oder durchzuführen darf eine Rechtsverordnung erlassen werden. Das heißt, wenn Einzelfragen nur regional oder zeitlich begrenzte Gegenstände betreffen und deshalb in einem Gesetz nicht enthalten sind, dann kann eine Rechtsverordnung greifen.

Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind etwa Gemeinden, Universitäten und Handwerkskammern. Diese Körperschaften unterliegen einer Selbstverwaltung und können auch Rechtsnormen erschaffen. Diese Autonomie oder Satzungsgewalt ist ihnen per Gesetz zugeschrieben worden. Beispielsweise Gemeinden erlassen Satzungen zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen wie Elektrizitätswerke oder Schwimmbäder.

Eine andere Variante des Rechts ist die richterliche Rechtsprechung (wenn ein Rechtsstreit durch einen Richterspruch entschieden wird). Dabei gibt es auch so genannte Präzedenzfälle, das sind Entscheidungen der höchsten richterlichen Instanz, die eine Gültigkeit für alle identischen Fälle aufweisen.

Das Recht wird also andauernd angepasst, entsprechend der Entwicklungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Anders als in Amerika und in Großbritannien ist in Deutschland die richterliche Rechtsprechung als Rechtsquelle Gegenstand von Kontroversen.