Rechtsverordnungen

Sowohl das Bundesbaugesetz als auch das Städtebauförderungsgesetz haben für Detailregelungen Rechtsverordnungen des für den Städtebau zuständigen Bundesministers oder der Bundesregierung vorgesehen. Aufgrund dieser Ermächtigungen sind zum Bundesbaugesetz drei und zum Städtebauförderungsgesetz zwei Rechtsverordnungen erlassen worden. Die Rechtsverordnungen zum Bundesbaugesetz sind durch das Gesetz über das Baugesetzbuch nicht aufgehoben worden. Aufgrund des § 2 Abs. 10 des Bundesbaugesetzes - jetzt § 2 Abs. 5 des Baugesetzbuchs - erließ der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung unter Berücksichtigung der vom Bundesrat am 25. Mai 1962 vorgeschlagenen zahlreichen Änderungen die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 26. Juni 1962, die am 1. August 1962 in Kraft trat. Sie wurde durch die Verordnung vom 26. November 1968, der der Bundesrat mit Änderungen am 5. Oktober 1968 zugestimmt hatte, geändert und vom Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau in der Neufassung vom 26. November 1968 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Sie erhielt bei dieser Neufassung die Kurzbezeichnung BauNVO. Die Neufassung 1968 ist am 1. Januar 1969 in Kraft getreten. Nach der Novellierung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1976 wurde die Baunutzungsverordnung abermals geändert und in neuer Fassung bekannt gemacht. Den Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung leitete der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau dem Bundesrat am 31. Mai 1977 zu ; der Bundesrat stimmte am 15. Juli 1977 zu unter der Voraussetzung, dass die von ihm vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigt würden, was auch geschah. Die Zweite Änderungsverordnung wurde am 15. September 1977 erlassen und ist am 1. Oktober 1977 in Kraft getreten; die sich nunmehr ergebende Neufassung der Baunutzungsverordnung vom 15.September 1977 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Diese Neufassung ist nochmals durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung vom 19.Dezember 1986 geändert worden, jedoch nur in ihrem §11. Jede der drei Fassungen hat den Inhalt der Bauleitpläne bestimmt, die in Anwendung der jeweiligen Fassung zustande gekommen sind. Durch die Novellierungen der Verordnung ist der durch die jeweilige Fassung bestimmte Planinhalt nicht geändert worden, so dass die zugrunde gelegte Fassung insoweit maßgebend bleibt, bis der Bauleitplan aufgehoben oder unter Umstellung auf eine spätere Fassung der Baunutzungsverordnung geändert worden ist. Ebenfalls aufgrund des §2 Abs. 10 des Bundesbaugesetzes - jetzt §2 Abs. 5 des Baugesetzbuches - hat der Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhalts vom 19. Januar 1965 erlassen, nachdem der Bundesrat dem Entwurf der Verordnung am 4. Dezember 1964 zugestimmt hatte. Sie trat am 1. Mai 1965 in Kraft. Die Novellierung des Bundesbaugesetzes im Jahre 1976 und die Neufassung der Baunutzungsverordnung im Jahre 1977 machten eine Überarbeitung der Planzeichenverordnung erforderlich. Der Entwurf für eine neue Verordnung wurde dem Bundesrat aber erst im Mai 1981 zugeleitet, der vorbehaltlich einiger Änderungen am 26.Juni 1981 zustimmte. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen erließ der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die neue Verordnung vom 30. Juli 1981 mit der Kurzbezeichnung Planzeichenverordnung.