Regellast

Regellast: durch Vorschriften festgelegte, einheitliche, in ihrer Wirkungsintensität und Geometrie idealisierte Ersatzgröße für eine tatsächliche variable Verkehrslast auf Bauwerken, die bei der Festigkeitsberechnung angesetzt wird. Die Regellast ist so festgelegt, dass bei den zugrunde gelegten Nutzungsbedingungen eine ungünstigere Wirkung der realen Last unwahrscheinlich ist. Als Regellastenzug wird die Aufeinanderfolge von Regellasten bez. und ebenso wie diese als Ersatzgröße für reale Lastenzüge, z. B. Triebfahrzeuge und Wagen auf Eisenbahnbrücken, in der Festigkeitsberechnung angesetzt.

Regenentlastungsbauwerk: Entlastungsbauwerk in Entwässerungsnetzen. Um nicht zu große Leitungsquerschnitte und Kläranlagen zu benötigen werden Regenentlastungsbauwerk (Regenüberläufe) im Kanalnetz an zum Vorfluter geneigten Stellen angeordnet. Regensperre Fuge.