Regelleistungen

Regelleistungen - ständig wiederkehrende, gleichartige Leistungen, die im Rahmen der handwerklichen Fertigung ausgeführt werden. Regelleistungen können sein: a) handwerkliche Anfertigung von Erzeugnissen (z. B. die Anfertigung von Türschlüsseln, die Herstellung von Bürsten, Körben, das Anfertigen von Anzügen usw.); b) Durchführung von Dienstleistungen (z. B. Leistungen des fotografischen Gewerbes u. a.). Für den Umfang der Regelleistungen ist die Höhe und Struktur des Bevölkerungsbedarfs an handwerklichen Erzeugnissen oder Leistungen entscheidend. Im Gegensatz zu den speziellen, dem Kundenwunsch entsprechenden materiellen Dienstleistungen des Handwerks werden für Regelleistungen bes. Regelleistungspreise festgelegt, die für das gesamte Handwerk gelten.