Regressverzichtsabkommen

Regressverzichtsabkommen - vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherern, auf Regressansprüche zu verzichten, wenn der Schadenverursacher für den Regressanspruch des einen am Abkommen beteiligten Versicherers bei dem Partner Haftpflichtversicherungsschutz hat. Regressverzichtsabkommen werden abgeschlossen, wenn sich derartige Beziehungen zwischen den Versicherern häufig ergeben und sich die gegenseitigen Ansprüche weitgehend ausgleichen. Gleichen sich die Ansprüche nicht aus, werden Teilungsabkommen oder Pauschalabkommen abgeschlossen. Bei Teilungsabkommen wird ohne Prüfung der Schadenersatzpflicht im Einzelfall vom Haftpflichtversicherer ein bestimmter Teil gegenüber dem Sachversicherer ausgeglichen. Bei Pauschalabkommen zahlt der Haftpflichtversicherer eine Pauschalsumme an den Partner, womit dessen Regressforderungen abgegolten sind.