Reiseabbruchsversicherung

Manchmal kann auch der tollste Urlaub zur Qual werden. Dann kann die Reiseabbruchsversicherung aus einer Notlage befreien, denn sie tritt bei Abbruch ein

Wenn einer eine Reise tut, so kann er was erzählen ist ein gerne und oft gebrauchtes Zitat. Sicher trifft das auf die meisten Reisenden zu. Ganz sicher ist aber, dass man viel zu erzählen hat, wenn eine Reise nicht so verläuft wie geplant und aus den unterschiedlichsten Gründen sogar abgebrochen werden muss. Gut dran ist in einem solchen Fall, wer durch eine Reiseabbruchsversicherung vorgesorgt hat. Denn, wie bei einer Stornierung der Reise, fallen auch bei einem Reiseabbruch Kosten an, die erheblich zu Buche schlagen können. Dabei spielen nicht einmal die individuellen Gründe für den Abbruch eine Rolle. Da die Reise bereits bezahlt ist, müsste eine Erstattung erfolgen, die meist sogar vor Gericht erstritten werden muss. Außerdem muss man ja auch irgendwie wieder in die Heimat zurück. All diese Kosten trägt die Reiseabbruchsversicherung, wenn verschiedene Faktoren erfüllt sind.

Wie bei allen Versicherungen sollte man auch bei der Reiseabbruchsversicherung vergleichen. Nicht jeder Anbieter hat die gleichen Konditionen für die Reiseabbruchsversicherung. Niemand wird aus einer Laune heraus seine Reise abbrechen, aber wie gewichtig einzelne Gründe für diese Entscheidung sind, wird durch den Vertrag geregelt. Deshalb gilt es, das Kleingedruckte zu studieren. Selbstverständlich ist eine Erkrankung des Reisenden immer Grund für den Reiseabbruch. Ob aber auch die Erkrankung eines nahen Angehörigen oder der Antritt eines neuen Arbeitsplatzes zu den triftigen Gründen zählen, muss vor Abschluss des Vertrages geklärt sein. Durch eine Eigenbeteiligung kann der Versicherungsbeitrag für die Reiseabbruchsversicherung reduziert werden, so dass der Beitrag an sich je nach Standard kaum ins Gewicht fällt. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte eine Reiseabbruchsversicherung abschließen.