Reisegepäckversicherung, Gepäckversicherung

Reisegepäckversicherung, Gepäckversicherung - Versicherung für die Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs gegen Beschädigungen oder Verluste während der Dauer einer Reise. Die Versicherung gilt für Reisen außerhalb des Wohnsitzes vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr und während der Beförderung des Reisegepäcks durch beauftragte Transportbetriebe. Sie kann für die Dauer einer Reise oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Unfall der Transportmittel, Elementarereignisse, Brand, Explosion, Raub, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Leitungswasser. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden infolge vorsätzlicher Handlungen und grober Fahrlässigkeit, Verlieren; Stehen- oder Liegenlassen, Abhandenkommen, schlechter Verpackung.