Reisekosten
Reisekosten - Mehraufwendungen, die dem Werktätigen durch Dienstreisen in der Form von Fahrtkosten, Nebenkosten, Kilometergeld, Tage- und Übernachtungsgeld entstehen und ihm nach den Bestimmungen des Reisekostenrechts durch Betriebe oder Haushaltsorganisationen erstattet werden. Für die entstandenen Reisekosten und erhaltenen Reisekostenvorschüsse besteht Abrechnungspflicht innerhalb einer Woche im Rahmen einer ordnungsgemäßen Reisekostenabrechnung.