relativer Wert

Relativer Wert, - Wert einer Ware, der im Gebrauchswert einer anderen Ware ausgedrückt wird (Äquivalent); Grundlage des Tauschwerts. Der Wert einer Ware als Verkörperung gesellschaftlicher Verhältnisse kann nur im Verhältnis zu einer anderen Ware in Erscheinung treten, d. h. in Gebrauchswerteinheiten dieser anderen Ware ausgedrückt werden, z. B. der Wert von zwei Stück Ware A (relativer Wert) ist gleich drei Stück Ware B (Äquivalent). Der Austausch erfolgt in einem spezifischen, jeweils quantitativ bestimmten Verhältnis. Dabei kann der relativer Wert der Ware A fallen, obwohl ihr Wert unverändert bleibt, wenn sich der Wert der Ware B erhöht und umgekehrt. Der relative Wert der Ware A kann konstant bleiben, obwohl sich ihr Wert verändert, wenn sich der Wert der Ware B im gleichen Umfang und in gleicher Richtung verändert. Der relative Wert einer Ware wird nicht einfach durch die Arbeitszeit zu ihrer eigenen Herstellung konstituiert, sondern im Verhältnis zu allen anderen Waren, die in derselben gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit erzeugt werden.