Rembours - Remboursgeschäft

Rembours [franz.: rembourser = zurückerstatten] - Begleichung von Verbindlichkeiten, die durch Warenkauf im Außenhandel entstanden sind.

Remboursgeschäft - Beteiligung eines Kreditinstituts an der finanziellen Abwicklung überseeischer Außenhandelsgeschäfte -in Form des Dokumentenakkreditivs (Akkreditiv) oder durch Wechselrembours, bei dem die Käuferbank die Tratte des überseeischen Exporteurs akzeptiert. Der Kredit, den die Importbank dem Importeur durch Akzeptierung der dokumentierten Tratte gewährt, ist der Rembourskredit. Eine Kombination von Dokumentenakkreditiv und Wechselrembours stellt der Handelskreditbrief dar.