Rentenschulden

Rentenschulden - In der Bundesrepublik Deutschland ist die Rentenschuld im BGB unter § 1199 ff. geregelt. Sie ist eine Belastung eines Grundstückes und man muss terminlich eine bestimmte Summe zurückzahlen. Dies bedeutet auch Rente. Das Wort Rente bezeichnet in diesen Fall eine Bodenrente, also die Zahlung von einem Pächter an den Eigentümer. Im Grundbuch muss vorher ein Betrag als Ablösesumme vereinbart und eingetragen werden. Der Schuldner kann innerhalb von sechs Monaten kündigen, muss aber dann die festgesetzte Summe in eins bezahlen. Dies geschieht meist, wenn der Gläubiger eine Gefährdung des Grundstückes sieht, diese aber mit einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Auch gilt ein anderweitiges Grundpfandrecht eine Verbesserung des Grundstückes dar. Im beiderseitigen Einvernehmen kann sich der Gläubiger auch durch den Eintrag einer Reallast der Rentenzahlung in das Grundbuch absichern.