Reparaturvertrag

Reparaturvertrag - Instandsetzungsvertrag, im Verkehrswesen Art des Werkvertrages, dessen Gegenstand Instandsetzungsleistungen an Fahrzeugen, -baugruppen und -teilen sind. Reparaturen sind alle Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge usw. während ihrer Nutzungsdauer erhalten bzw. wiederherstellen sollen. Wartungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten werden nicht vom Reparaturvertrag erfasst, über sie werden jedoch ebenfalls Werkverträge abgeschlossen. Zum Inhalt des Reparaturvertrag gehören generell: Anzahl und Typ der instand zu setzenden Fahrzeuge, Art, Umfang und Qualitätsparameter der Instandsetzungsarbeiten, Zeitpunkt der Zuführung, Leistungszeit, Preis, Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, anzuwendende Prüfverfahren. Der Auftragnehmer ist an die Weisungen des Auftraggebers gebunden und hat die Leistung auf eigene Gefahr zu erbringen. Für die Qualität der Instandsetzungsleistung hat der Auftragnehmer obligatorisch Garantie zu gewähren. Reparaturvertrag kommen als langfristige Verträge oder als Verträge über Einzelinstandsetzungen vor.