Restlaufdauer

Die Restlaufdauer muss man unterscheiden in mehreren Stufen. Es geht zum einen um die längste Restlaufdauer, welche vom Berichtsmonat bis zur letzten Fälligkeitsrate. Die kürzeste Restlaufdauer beinhaltet den Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der ersten Rate. Wenn man die Summe aus der kürzesten und der längsten Restlaufzeit durch zwei dividiert, so erhält man die mittlere Restlaufzeit. Wenn man seine Tilgungsraten jeden Monat pünktlich und in gleicher Summe zurück bezahlt, kann man seine Restlaufzeit und Summe selber errechnen. Dabei ist es aber wichtig, das zwischenzeitlich keine Sonderzahlungen oder sonst andere Veränderungen stattgefunden haben. Man findet im Internet auch einen Restschuldrechner, welchen man dafür sehr gut benutzen kann und auch sollte, wenn es zum Ende der Zahlungen kommt. Berücksichtigen muss man auch eine eventuelle Zinsbindungsfrist, mitunter auch variabel.