Reziprozitätgeschäft - Reziprozität
Reziprozität, Gegenseitigkeit - gegenseitige Begünstigung, vor allem im Geschäftsverkehr mit ausländischen Partnern, die darin besteht, dass das einführende Land die Einfuhr einer bestimmten Ware nur in Verbindung mit der Ausfuhr einer anderen Ware aus dem eigenen Land genehmigt. Grundlage für Reziprozitätsgeschäfte.
Reziprozitätgeschäft, Gegenseitigkeitsgeschäft - Tauschgeschäft, das oftmals in Korrektur oder Ergänzung von Handelsabkommen auf der Basis der Reziprozität durchgeführt wird.