Riester Förderung

Für die Riester Förderung muss man zunächst der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen, damit man das Geld vom Staat bekommen kann. Sollte ein Rentner seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, dann würde die Besteuerung der Riester Förderung in Deutschland wegfallen, und deshalb müsste er die Riester Förderung zurückzahlen. Es sollen also für die Zukunft Steuereinnahmen gesichert werden, der Staat möchte nicht nur die Menschen stimulieren, damit sie selbst für das Alter vorsorgen. Die folgend aufgezählten Personen dürfen die Altersvorsorgezulage durch die Riester Förderung beanspruchen:

(1) Beamte, Richter, Amtsträger, sowie Soldaten und gleichgestellte Personen haben Anspruch auf Riester Förderung.

(2) Vorruhestandsgeld-Bezieher (falls zuvor pflichtversichert)

(3) Riester Förderung können, geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, bekommen.

(4) Zivildienstleistende und Wehrdienstleistende

(5) Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind

(6) Krankengeld-Bezieher

(7) Arbeitslosenhilfe- und Arbeitslosengeld-Bezieher

(8) Kindererziehende

(9) Personen, die nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind

(10) Selbstständige, die rentenversicherungspflichtig können auch Riester Förderung beantragen.

(11) Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind.

Wenn sie einen Vertrag abgeschlossen haben und nicht von ihrem Partner getrennt leben, dann sind die Ehepartner von Förderberechtigten indirekt förderberechtigt. Dadurch können auch noch die folgenden Personen Riester Förderung beanspruchen:

(1) Altersrentner, und Erwerbsminderungsrentner ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit

(2) Geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte oder Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen

(3) Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen

(4) Freiwillig Versicherte oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht.