Risikobeitrag

Risikobeitrag - Teil des Versicherungsbeitrages, den der Versicherer benötigt, um das ihm aus dem Versicherungsverhältnis entstehende Risiko finanziell decken zu können. In den Formen der Sach- und Haftpflichtversicherung wird der Risikobeitrag gleich dem Nettobeitrag gesetzt. Man geht dabei davon aus, dass das Risiko während der gesamten Versicherungsdauer annähernd gleich ist. Demzufolge wird der Risikobeitrag in jedem Jahr voll ergebniswirksam. Anders ist es bei den Versicherungsformen, bei denen das Risiko des Versicherers an das Leben einer oder mehrerer versicherter Personen gebunden ist. Das ist insbesondere bei den Formen der Lebensversicherung der Fall. So erhöht sich das Todesfallrisiko im Wesentlichen in Abhängigkeit vom jeweiligen Alter der versicherten Person. Entsprechend wächst auch der Geldbedarf des Versicherers zur Finanzierung der Versicherungsleistungen von Jahr zu Jahr. Die logische Konsequenz wäre die Erhebung eines von Jahr zu Jahr steigenden Risikobeitrag. Das aber würde sowohl den Interessen der Versicherungsnehmer als auch des Versicherers widersprechen. Deshalb wird mit Hilfe spezifischer mathematischer Methoden der Bedarf des Versicherers für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages ermittelt und davon ausgehend ein für die gesamte Versicherungsdauer gleich bleibender Risikobeitrag berechnet. Der Ausgleich des Differenzbetrages zwischen dem vereinnahmten nivellierten Risikobeitrag und dem echten Risikobeitrag erfolgt in den einzelnen Versicherungsjahren durch Zuführungen zum Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung bzw. durch Entnahmen aus demselben.