Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung tritt ausschließlich beim Tod des Versicherten ein. Die Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Versicherung.

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherung. Mit einer davon kann man Kapital bilden, welches im Erlebensfall ausbezahlt wird. Die andere Variante ist die Risikolebensversicherung. Mit ihr wird kein Kapital gebildet, auf welches der Versicherte im Erlebensfall zurückgreifen kann. Es wird lediglich das Risiko versichert, das die Familie des Versicherten bei dessen Tod tragen muss. Deshalb wird eine Risikolebensversicherung häufig dann abgeschlossen, wenn das eventuelle Ableben des Versicherten für die Hinterbliebenen eine schwierige finanzielle Situation mit sich bringen würde. Mit dem Ende der vertraglich festgelegten Versicherungsdauer erlischt auch der Anspruch auf Leistungen. Erworbenes Kapital wird nicht ausbezahlt.

Eine Risikolebensversicherung wird manchmal von Kreditinstituten verlangt, bevor sie einen Kreditantrag genehmigen. Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen wird häufig verlangt, dass der Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung in Höhe des Kreditbetrags abschließt. Eine derartige Absicherung des Kreditrisikos ist auch im Sinne des Kreditnehmers, da im Ernstfall alle Schulden getilgt sind und die Erben keine Probleme damit haben. Die finanzierte Immobilie bleibt der Familie erhalten. Es gibt auch Risikolebensversicherungen, die vom Versicherten ein bestimmtes Verhalten voraussetzen. Beliebt sind die so genannten Nichtrauchertarife. Wenn sich der Versicherte unterschriftlich verpflichtet, nicht zu rauchen, vermindert sich der Beitrag. Im Ernstfall kann die Versicherungsgesellschaft Einblick in die ärztlichen Unterlagen verlangen, aus denen hervorgeht, ob es sich bei dem verstorbenen Versicherungsnehmer wirklich um einen Nichtraucher gehandelt hat. Im Falle widersprüchlicher Informationen ist die Versicherung berechtigt, die Leistungen aus der Risikolebensversicherung zu versagen.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind relativ niedrig. Sie werden oft jährlich fällig und sie sind steuerlich absetzbar.