Risikolebensversicherung

Ein Angestellter hat beispielsweise ein Jahreseinkommen von 31.000 Euro, seine Frau betreut die beiden Kinder und hat deshalb keine Bezüge. Das ist abzüglich der Steuern eine Summe von circa 1.850 Euro monatlich. Davon muss die Familie auch noch Wohneigentum abbezahlen. Bei einem plötzlichen Ableben des Vaters, wären Frau und Kinder somit auf wirtschaftliche Beihilfe angewiesen, um das Immobiliendarlehen weiterhin finanzieren zu können. Die Risikolebensversicherung gibt es exakt für diesen Fall. Durch sie wird ausschließlich die Gefahr versichert, dass das wichtigste Einkommen der Familie durch den Todesfall des Hauptversorgers entfällt.

Die geldliche Unterstützung müsste so hoch sein, dass auch die aktuellen Verbindlichkeiten, wie Darlehen für Wohneigentum, Kraftfahrzeug und sonstige Rückstände, beglichen werden können. Die staatliche Rentenversicherung reicht dafür nicht aus, da gerade junge Menschen nur sehr geringe Hinterbliebenenrenten erhalten. Aufgrund dessen stellt sich die wichtige Frage, welche Höhe der Schutz nach dem Eintritt des Todes haben muss. Die erste Option wäre, den exakten finanziellen Anspruch zu berechnen. Als zweite Möglichkeit gibt es eine Regel, nach der man sich ungefähr richten kann. Hierbei geht man von vier bis fünf Einnahmen eines ganzen Jahres für Familien mit Kleinkindern als Berechnungsmaß aus. Für Menschen ab 50 Jahren oder wenn die Kinder bereits ausgezogen sind, müssten je nach der wirtschaftlichen Ausgangssituation, ein bis drei Jahreseinkommen ausreichend sein.

Der Berechnungszeitraum der Lebensversicherung reicht in den meisten Fällen bis zum 55. Lebensjahr aus. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind in diesem Alter oft in einem positiven Bereich und in die staatliche Rente wurden genug Beiträge eingezahlt, so dass der Rest der Familie einigermaßen abgesichert ist.

Diese Faustregeln treffen allerdings nicht immer zu. Falls zum Beispiel der Kredit für ein Haus oder eine Eigentumswohnung noch nicht ganz getilgt ist, müsste der Versicherungszeitraum langfristiger angelegt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Allerdings sind die Beiträge bei Risikolebensversicherungen ab einem Alter von 45 Jahren sehr hoch. Dafür könnte dann der Auszahlungsbetrag im Todesfall verringert werden, um dies etwas zu kompensieren.

Andererseits existieren auch Risikolebensversicherungen, bei denen sich der Schutz im Todesfall kontinuierlich verringert. Das heißt, dass sich der Auszahlungsbetrag der Versicherung pro Jahr reduziert.

Dies ist vor allem empfehlenswert, wenn man mit der Risikolebenspolice hauptsächlich Wohneigentum schützen will. Dann können nämlich die monatlichen Beiträge an die sinkenden Verbindlichkeiten angeglichen werden. Der Vorteil ist also, dass die Kosten für die Versicherung pro Jahr niedriger werden.

Es gibt auch die Möglichkeit für verheiratete Paare oder Lebensgefährten über eine Risikolebensversicherung beiderseits geschützt zu werden. Im Todesfall einer der Lebenspartner ist die Versicherung somit zur Zahlung verpflichtet. Der Fachbegriff hierfür lautet auf zwei verbundene Leben. Diese Art der Risikolebensversicherung ist preiswerter als zwei Policen abzuschließen.