Risikoprüfung, Wagnisprüfung

Risikoprüfung, Wagnisprüfung - Prüfung eines von einer Versicherungseinrichtung durch eine freiwillige Versicherung zu übernehmenden Risikos. Im Prinzip können vom Versicherer nur bekannte Risiken übernommen werden, die den Anforderungen der Versicherbarkeit genügen. Zur Gewährleistung dessen ist die wahrheitsgetreue Beantwortung der dem Antragsteller vorgelegten Fragen erforderlich (Anzeigepflicht). Der Antragsteller haftet für die falsche oder unvollständige Ausfüllung des Antrages. Die Versicherungseinrichtung kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser infolge schuldhafter Verletzung der Pflicht des Versicherungsnehmers oder Versicherten zur Anzeige von Gefahrenumständen oder deren Änderung zustande gekommen ist, obwohl Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen und Tarifen nicht gewährt werden kann. Die Grundsätze und Verfahren der Risikoprüfung bzw. Wagnisprüfung sind in der Personen-, der Sach- und der Haftpflichtversicherung in unterschiedlicher Weise gestaltet.