Rückcharterung

Rückcharterung - spezifische Verkaufskonstruktion von Seeschiffen (Secondhand-Tonnage), bei der der Chartervertrag Grundlage für die Kaufpreisfinanzierung ist, indem der Verkäufer das Schiff vom Käufer chartert. Der Verkäufer spart dadurch Kosten und deckt weiterhin den Transportbedarf, während dem Käufer die Weiterbeschäftigung des Schiffes gesichert wird.