Rückgabe Leistungen

Rückgabe unberechtigt erlangter Leistungen - Herausgabe der Sachen, Geldbeträge oder sonstigen Gegenstände, die jemand ohne Anspruch zum Nachteil eines anderen erlangt hat, an den Benachteiligten. Ist die Herausgabe eines Gegenstandes nicht mehr möglich, so ist sein Wert zu ersetzen. Die Herausgabe- bzw. Ersatzpflicht besteht in vollem Umfang, wenn der Empfänger der unberechtigt erlangten Leistung das Fehlen seiner Berechtigung kannte oder kennen musste, andernfalls nur in dem Umfang, in dem noch ein Vorteil besteht.