Rückkauf der Lebensversicherung

Der Rückkauf der Lebensversicherung ist für gewöhnlich kaum lohnenswert, da durch die Kündigung der Versicherung eine nicht unerhebliche Gebühr fällig wird

Wenn eine Lebensversicherung besteht, dann hat der Versicherte zumeist die Absicht, diese bis zum Ende durchlaufen zu lassen, um dann die vereinbarte Versicherungssumme nebst Überschüsse zu erhalten. Allerdings kommt es in der heutigen Zeit vielfach zu einer Kündigung und damit zu einem Rückkauf der Lebensversicherung. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Der häufigste Grund jedoch ist wirtschaftlicher Natur, nämlich, dass man sich außerstande sieht, die monatlichen Beiträge entrichten zu können.

Kommt es zu der Kündigung und der Versicherte tritt vorzeitig aus dem Vertrag aus, dann wird er einen Rückkauf der Lebensversicherung anstreben. Er kauft also seine Versicherung zurück und erhält damit seine bis zu dem Zeitpunkt zustehenden Ansprüche zurück. Jedoch ist der Rückkauf der Lebensversicherung von der finanziellen Seite her zumeist nicht als sinnvoll zu erachten. Denn je nach Vertragslaufzeit oder den Vertragsbedingungen ist die Gesellschaft berechtigt, Gebühren beim Rückkauf der Lebensversicherung einbehalten zu dürfen. Aber darüber hinaus werden ebenso ein Großteil der Überschüsse nicht ausgezahlt. Ebenso unterliegen mittlerweile eine Vielzahl der Verträge bei einem Rückkauf der Einkommenssteuerpflicht.

Wer also den Rückkauf der Lebensversicherung in Betracht zieht, sollte vorab bei der Gesellschaft nach dem Rückkaufswert fragen und ebenso die Einkommenssteuer in Betracht ziehen. Wenn lediglich das Problem der Zahlung finanzieller Natur ist, lohnt es sich zumeist, mit der Agentur über eine Beitragsfreistellung zu sprechen. Eine andere und noch recht neue Möglichkeit ist ein Weiterverkauf, welcher auf dem sogenannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen vorgenommen werden kann. Hierbei steigt eine andere Person ein, über die genauen Bedingungen sollte der Versicherte sich vorab erkundigen.