Rückkauf Lebensversicherung

Rückkauf der Lebensversicherung - Recht des Versicherungsnehmers, einen Lebensversicherungsvertrag zu kündigen, von ihm zurückzutreten oder ihn anzufechten und sich in diesem Zusammenhang das angesammelte Sparguthaben (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung) auszahlen zu lassen. Ein Rückkauf der Lebensversicherung ist nur in den sog. sparwirkenden Formen der Lebensversicherung möglich. Die Anspruchshöhe des Versicherungsnehmers bei Geltendmachung des Rechtes auf Rückkauf der Lebensversicherung wird als Rückkaufswert bezeichnet.