Rückstellungen

Rückstellungen - Passivposten der Bilanzen der Betriebe, die Verbindlichkeitscharakter haben, weil ihr Schuldgrund feststeht, ihre genaue Höhe und ihr Fälligkeitstermin jedoch noch unbekannt sind. Rückstellungen sind eine Form der zeitlichen Rechnungsabgrenzung für ungewisse Schulden und drohende Verluste. Sie werden z. B. für Pensionsverpflichtungen, am Abschluss-Stichtag noch nicht fällig gewesene Steuern, Prozessrisiken aus schwebenden Verfahren, Risiken aus Bürgschaften, Schadenersatzansprüchen und für Tantiemeansprüche gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen ist problematisch. Daraus entsteht eine der Möglichkeiten, stille Reserven in der Handelsbilanz zu bilden. Die Überbewertung der Rückstellungen ist eine sehr gebräuchliche Methode der Bildung stiller Reserven auf der Passivseite der Bilanz. Deshalb kann der Hauptteil der in den Handelsbilanzen der Betriebe ausgewiesenen Rückstellungen als stille Reserven und damit als Eigenkapital angesehen werden. Insbesondere sind die häufig unter Inanspruchnahme von Steuervorteilen gebildeten Pensionsrückstellungen Kapitalrücklagen. Bei der externen Bilanzanalyse sind deshalb die Rückstellungen in die Bestandteile Kapitalrücklage und kommerzieller Kredit aufzugliedern. Anhaltspunkte dafür gibt es in den Erläuterungen des Jahresabschlusses im Geschäftsbericht bzw. den Tageszeitungen und Fachzeitschriften. Zuverlässige Auskünfte enthalten die unveröffentlichten Materialien des Jahresabschlusses (Rohbilanz, Steuerbilanz, Prüfungsberichte usw.).