Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung - Versicherung, die zu einem vor dem Zustandekommen des Versicherungsrechtsverhältnisses liegenden Zeitpunkt beginnt. Die Rückwärtsversicherung bezieht also einen Zeitraum vor dem Zustandekommen des Vertrages ein. Voraussetzung der Rückwärtsversicherung ist, das dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß nicht bekannt ist, ob bereits ein Versicherungsfall eingetreten ist. Die Rückwärtsversicherung ist selten, sie wird international in der See- und Rückversicherung angewandt.